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Unsachgemäße Handhabung, Fall- und Sturzschäden, Diebstahl, Material- und Produktionsfehler sind auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch eine Elektronikversicherung abgesichert.
Unsachgemäße Handhabung, Fall- und Sturzschäden, Diebstahl, Material- und Produktionsfehler sind auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch eine Elektronikversicherung abgesichert.